Corona

Liebe Mitglieder des ASV Waldburg,

 

die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

 

Stand: 04.04.2022

 

Verordnungen

 

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

 

Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (gültig ab 03. April 2022)

 

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung ab dem 03. April 2022

 

Infektionsschutzgesetz (gültig ab 18. März 2022)

 

Übersicht über die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Stand: 16. März 2022)

 

Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Stand: 22. März 2022)